Covid 19/Corona Hinweis
Leider ist es derzeit noch nicht vorhersehbar, wann diese Ausnahmesituation vorbei ist. Wir wollen deshalb so viel Flexibilität wie möglich anbieten und würden in diesem speziellen Fall (z.B. positiver Test, gesetzl. Bestimmungen) bei einer kurzfristigen Stornierung eurerseits keine Stornogebühren geltend machen und das geleistete Angeld nicht als Schadensersatz abschreiben, sondern buchen es für euren späteren Urlaub am Unterthurnerhof um.
Da unser abgelegener Hof mit nur zwei Zimmern ein kleiner Betrieb ist, ist eine Ansteckungsgefahr gering. Alle geltenden „Sicherheitsbestimmungen“ werden selbstverständlich eingehalten.